Digitalisierung der Fischereiverwaltung in NRW: Das ändert sich ab sofort!

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen zur Digitalisierung der Fischereiverwaltung. Neu ist vor allem der Fischereischein im Scheckkartenformat, der künftig schrittweise den bisherigen Papierausweis ersetzt. Die bisherigen Fischereischeine bleiben jedoch weiterhin gültig und können freiwillig umgetauscht werden.

Auch bei den Jugendfischereischeinen gibt es Änderungen: Diese werden künftig nicht mehr ausgestellt. Für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren genügt künftig ein Altersnachweis, um einen Erlaubnisschein zu erhalten.

Zudem müssen Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern ab sofort ebenfalls die Fischereiabgabe in NRW entrichten und den Zahlungsnachweis (digital oder ausgedruckt) mitführen.

Für Fischereiaufseher wurden außerdem neue Hinweise zur Kontrolle der digitalen Fischereischeine veröffentlicht. Das neue System läuft nach ersten Erfahrungen stabil, soll aber kontinuierlich verbessert werden. Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht, um die Digitalisierung weiter zu optimieren.

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